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Städtepartnerschaft mit Jelenia Góra

Der Städteregionsausschuss hatte am 03.05.2012 beschlossen, die seit 1990 bestehende intensive und freundschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kreis Jelenia Góra, Polen weiter zu entwickeln und mit neuen Perspektiven zu versehen. Er möchte durch eine Einbindung möglichst zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin dauerhafte …Freundschaften zwischen den Menschen des Kreises Jelenia Góra und der StädteRegion Aachen fördern und Kontakte von Schulen, Vereinen, Organisationen sowie Institutionen auf- und ausbauen. Neben der Verabschiedung von Richtlinien zur Förderung der Partnerschaftspflege mit dem Kreis Jelenia Góra, Polen sprach er sich für die Gründung eines Vereins zur Förderung der Städtepartnerschaften aus und beauftragte die Verwaltung, die Vereinsgründung vorzubereiten und die Satzung des Vereins beschließen zu lassen.

Nunmehr liegt eine Satzung des zu gründenden „Verein zur Förderung der Städtepartnerschaften in der StädteRegion Aachen“ vor.

Der Zweck des Vereins ist gem. § 2 der Satzung:

Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Völkerverständigungsgedankens, der Kultur, der Erziehung und Volksbildung sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Verein verfolgt dabei insbesondere das Ziel, die Freundschaft zwischen der StädteRegion Aachen und seinem Partnerkreis Jelenia Góra sowie seinen regionsangehörigen Kommunen mit deren Partnerkommunen zu pflegen und zu unterstützen, die Beziehungen zu vertiefen, den Jugendaustausch zu fördern und so einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.

2. Der Vereinszweck wird insbesondere erfüllt durch die Unterstützung von:

– Kulturveranstaltungen,
– Vorträgen,
– Ausstellungen,
– Sportwettkämpfen,
– Austausch von Fachleuten und Gruppen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke
– Schüleraustausch,
– Jugendfreizeitlager,
– Maßnahmen zur Begegnung zwischen den Menschen der StädteRegion Aachen und
dem Partnerkreis Jelenia Góra.

Nach dem Beschluss des Städteregionstages zur Satzung des Vereins wird sich der Verein zu einer konstituierenden Mitgliederversammlung zusammenfinden und den Verein formal gründen.

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