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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein kann prinzipiell jede natürliche und juristische Person anfordern, hierzu müssen Sie uns einen schriftlichen Antrag zukommen lassen. Das entsprechende Formular finden Sie unten.

Über diese Antrag und die potenzielle Mitgliedschaft wird dann der Vorstand entscheiden.

Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein ist eine jährliche Zahlung verbunden, diese Zahlungen sind immer zum Jahresbeginn fällig. Über die Höhe dieser Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 20 Euro.

Die Mitglieder des Vereines werden einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung einberufen, diese erfolgt über eine schriftliche Einladung, diese erhalten Sie mindestens vierWochen vor dem Termin. Darüber hinaus können weitere Versammlungen angesetzt werden, diese können in Ausnahmefällen von dem Vorstand oder den Vereinsmitgliedern einberufen werden, falls Sie diese für notwendig ansehen.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in der Satzung des Vereines.

Falls weitere Fragen bestehen sollten oder Sie eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne über E-Mail oder per Telefon bei uns melden, die nötigen Kontaktdaten finden Sie im Impressum.


Die entsprechenden Formulare (als Download) und die Satzung des Vereines finden Sie hier:

Aufnahmeantrag und Einzugsermächtigung

Vereinssatzung

PART-Aachen.de